§ 22 Abs 12 stmk ROG
Die Freigabe eines Aufschließungsgebietes und Umwandlung in vollwertiges Bauland (hier: "allgemeines Wohngebiet") ist ohne Festlegung eines angemessenen Schutzabstandes zwischen dem unter die Seveso II-RL fallenden Betriebsgebiet und dem Baugebiet rechtswidrig.