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Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Baubewilligung, Gültigkeit

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2008/11bbl 2008, 30 Heft 1 v. 15.2.2008

§ 26 stmk BauG 1995

Neben den in der stmk BauO ausdrücklich aufgezählten Rechten kommen Nachbarn auch aus dem AVG abzuleitende Parteien rechte zu.

Dazu zählt insbesondere die Rechtsfrage, ob eine rechtskräftig erteilte Baubewilligung, auf die eine Änderungsbewilligung aufbaut, (noch) rechtsverbindlich ist.

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