§ 33 sbg ROG 1998
§ 24 sbg BauTG
Sind nach dem Bebauungsplan nicht mehr als 5 (Voll-) Geschoße zulässig, sind weitere Aufbauten für eine Dachwohnung mit Terrasse auch dann unzulässig, wenn es sich dabei - zB wegen der Dachform (Flachdach) - um kein Dachgeschoß (iSd § 24 sbg BauTG) handeln sollte.