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Abwasserbeseitigung; Güllegrube; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2008/3bbl 2008, 26 Heft 1 v. 15.2.2008

§ 23 Abs 2 krnt BauO 1996

§ 42 Abs 2 krnt Bauvorschriften

Anrainern kommt ein subjektiv-öffentliches Recht auf unschädliche Abwasserbeseitigung (hier: Güllegrube) zu.

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