§ 4 Abs 1 Z 1 und 2 bgld KanalanschlußG
Die Gesamtkosten der Errichtung des Anschlusses an den Regenwasserkanal in der Höhe von EUR 3.561,- stehen mit rund 11% in keinem Missverhältnis zum Verkehrswert des anzuschließenden Gebäudes.
Die Verrieselung bzw das Versickern von Niederschlagswässern stellt keine "Kanalisationsanlage" dar, die die örtlichen und regionalen Gewässerschutzziele zumindest im gleichen Ausmaß wie die öffentliche Kanalisationsanlage erfüllt.