§ 52 BVergG 1997 (§ 129 BVergG 2006)
Einem Bieter, dessen Angebot auszuscheiden gewesen wäre (aber nicht ausgeschieden wurde), kommt keine Antragslegitimation im Nachprüfungsverfahren zu.
VwGH 26.7.2007, 2003/04/0074
§ 52 BVergG 1997 (§ 129 BVergG 2006)
Einem Bieter, dessen Angebot auszuscheiden gewesen wäre (aber nicht ausgeschieden wurde), kommt keine Antragslegitimation im Nachprüfungsverfahren zu.
VwGH 26.7.2007, 2003/04/0074