§§ 443, 928, 1054 ABGB
§§ 26, 94 GBG
Ein nach dem Vertragswortlaut nicht auszuschließender Dissens der Vertragsparteien über die Haftung für bücherliche Lasten der Liegenschaft im Innenverhältnis (hier: immerhin in Höhe des halben Kaufpreises) ist geeignet, Bedenken am Bestehen eines gültigen Rechtsgrunds zu erwecken, die im Grundbuchverfahren nicht zu beseitigen sind.