§§ 1295, 1304 ABGB
Die Unterlassung jeglicher Überprüfungsmaßnahmen durch einen Kranführer während eines fünfwöchigen Betriebes eines Kranes kann nicht als zu vernachlässigendes Verschulden qualifiziert werden.
OGH 28.6.2007, 2 Ob 277/06h
§§ 1295, 1304 ABGB
Die Unterlassung jeglicher Überprüfungsmaßnahmen durch einen Kranführer während eines fünfwöchigen Betriebes eines Kranes kann nicht als zu vernachlässigendes Verschulden qualifiziert werden.
OGH 28.6.2007, 2 Ob 277/06h