§ 431 ABGB
§§ 13 f, 24 KO
Ein nichtverbüchertes Nutzungsrecht wirkt nicht gegenüber den Konkursgläubigern. Für den Fall eines nicht verbücherten Kaufvertrages kommt eine Analogie gegenüber einem späteren, verbücherten Käufer auf Grund der Bestimmungen der § 431 ABGB und § 13 KO nicht in Frage.