§ 62 wr BauO
Die Erweiterung einer Wohnung um einen im Stiegenhaus gelegenen Vorraum ist keine bloß anzeigepflichtige bauliche Maßnahme.
VwGH 31.7.2007, 2005/05/0080
§ 62 wr BauO
Die Erweiterung einer Wohnung um einen im Stiegenhaus gelegenen Vorraum ist keine bloß anzeigepflichtige bauliche Maßnahme.
VwGH 31.7.2007, 2005/05/0080