§ 8 vlbg BauG 2001
§ 8 vlbg BauG 2001 enthält keinen allgemeinen Immissionsschutz, sondern er bezieht sich nur auf Einrichtungen mit einem vom Ortsüblichen verschiedenen Verwendungszweck.
Planänderungen zur Errichtung von Garagen anstatt von Carports müssen nicht zwingend zu zusätzlichen Beeinträchtigungen von Nachbarrechten führen.