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Herstellung des gesetzmäßigen Zustands; Frist; Verfahrensanordnung

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2007/185bbl 2007, 230 Heft 6 v. 15.12.2007

§ 37 tir BauO 2001

§ 63 Abs 2 AVG

Die Fristsetzung zur Nachholung von Baubewilligungen oder -anzeigen ist als nicht gesondert anfechtbare Verfahrensanordnung anzusehen.

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