§ 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG
Den Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht zu, dass die im Bebauungsplan vorgesehene besondere Bauweise (hier: in Form zusammengebauter Reihenhäuser) eingehalten wird.
VwGH 5.7.2007, 2005/06/0268
§ 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG
Den Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht zu, dass die im Bebauungsplan vorgesehene besondere Bauweise (hier: in Form zusammengebauter Reihenhäuser) eingehalten wird.
VwGH 5.7.2007, 2005/06/0268