§ 31 Abs 4 oö BauO 1994
§ 24 oö ROG 1994
Die Nachbarn haben keinen Rechtsanspruch auf Einhaltung einer im Flächenwidmungsplan festgelegten Gesamtverkaufsfläche für Geschäftsbauten des überörtlichen Bedarfs.
§ 31 Abs 4 oö BauO 1994
§ 24 oö ROG 1994
Die Nachbarn haben keinen Rechtsanspruch auf Einhaltung einer im Flächenwidmungsplan festgelegten Gesamtverkaufsfläche für Geschäftsbauten des überörtlichen Bedarfs.