§ 49 oö BauO 1994
Bei einem widmungswidrigen Bau im Grünland, zu dessen Errichtung überdies auch keine Zustimmung des Eigentümers vorliegt, besteht kein vermuteter Baukonsens.
VwGH 31.7.2007, 2006/05/0073
§ 49 oö BauO 1994
Bei einem widmungswidrigen Bau im Grünland, zu dessen Errichtung überdies auch keine Zustimmung des Eigentümers vorliegt, besteht kein vermuteter Baukonsens.
VwGH 31.7.2007, 2006/05/0073