§ 29 nö BauO 1996
Ein Wiederherstellungsauftrag ist nur unzulässig, sofern innerhalb der von der Behörde eingeräumten Frist zur nachträglichen Einbringung einer Baubewilligung bzw -anzeige ein entsprechendes Ansuchen gestellt wurde.
Ansuchen ohne Aufforderung der Behörde bewirken keine Unzulässigkeit eines Wiederherstellungsauftrages, allerdings stehen sie dessen Vollstreckbarkeit entgegen.