§ 3 Z 4 bgld BauG 1997
§§ 52, 53a, 76 Abs 1 AVG
Einem der Lebenserfahrung oder den Denkgesetzen widersprechendes oder einem ergänzungsbedürftigen Sachverständigengutachten muss nicht auf gleicher fachlicher Ebene entgegen getreten werden.
§ 3 Z 4 bgld BauG 1997
§§ 52, 53a, 76 Abs 1 AVG
Einem der Lebenserfahrung oder den Denkgesetzen widersprechendes oder einem ergänzungsbedürftigen Sachverständigengutachten muss nicht auf gleicher fachlicher Ebene entgegen getreten werden.