Es wird angenommen, dass sich noch ca 15.000 Fliegerbomben-Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg in österreichischem Boden befinden. Von ihnen können nicht unerhebliche Gefahren für Menschen und Eigentum (zB von benachbarten Grund- und Hauseigentümern) ausgehen. Die vorliegende, in vier Teile gegliederte Gesamtarbeit*) versucht damit einhergehende Rechtsfragen aus raumordnungs- und baurechtlicher (Teil 1 - bbl 2007, 129), gewerberechtlicher (Teil 2 - bbl 2007, 138) sowie zivilrechtlicher Sicht (Teil 3 - bbl 2007, 176) darzustellen. Abschließend soll im folgenden Beitrag der Frage nach der Kostentragung für Sicherstellung und Entsorgung sprengkräftiger Kriegsrelikte sowie für Sondierung und Freilegung sog "Fliegerbomben-Verdachtsflächen" nachgegangen werden.