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Regress- bzw Schadenersatzansprüche des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer

RechtsprechnungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2007/172bbl 2007, 198 Heft 5 v. 15.10.2007

§§ 1293 ff, 1313, 1313a ABGB

Allfällige Gewährleistung- und Schadenersatzansprüche des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer schließen gegen diesen gerichtete Regressansprüche nicht aus. Der Generalunternehmer kann sich daher beim Subunternehmer regressieren, sofern er als Geschäftsherr seinem Vertragspartner für die mangelhafte Werkausführung des Subunternehmers gem § 1313a ABGB einzustehen hatte.

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