§§ 1293 ff, 1313, 1313a ABGB
Allfällige Gewährleistung- und Schadenersatzansprüche des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer schließen gegen diesen gerichtete Regressansprüche nicht aus. Der Generalunternehmer kann sich daher beim Subunternehmer regressieren, sofern er als Geschäftsherr seinem Vertragspartner für die mangelhafte Werkausführung des Subunternehmers gem § 1313a ABGB einzustehen hatte.