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Unfall; mangelnde Liftschachtabsicherung; Haftungsbefreiung nach BauKG

RechtsprechnungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2007/165bbl 2007, 194 Heft 5 v. 15.10.2007

§ 9 BauKG

Der Bauherr kann seine Pflichten einem Projektleiter mit dessen Einverständnis iSd § 9 Abs 1 BauKG mit gesonderter Vereinbarung übertragen. Nur in diesem Fall ist er von seinen Verpflichtungen nach dem BauKG befreit. Es kann aber weiterhin eine Haftung für Auswahlverschulden, allenfalls auch Überwachungsverschulden bestehen.

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