§ 914 ABGB
Unter „Zufahrtsstraße“ zu einem Baugrundstück (Kaufobjekt) wird mangels besonderer Umstände oder anderer konkreter Vereinbarungen regelmäßig eine Zufahrtsstraße zu verstehen sein, die an das bestehende Niveau des Grundstückes anschließt.
OGH 18.4.2007, 8 Ob 163/06p