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Raumordnungsziele; Nutzungskonflikte; Bundesplanung; Flughafen; Zivilluftfahrt

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese, und R. Klaushoferbbl 2007/157bbl 2007, 190 Heft 5 v. 15.10.2007

§ 26 tir BauO 2001; §§ 27 Abs 1 lit c, 113 Abs 2 lit a tir ROG 2001

Bei der raumordnungsrechtlich gebotenen Vermeidung von Nutzungskonflikten ist auch auf Nutzungsarten Bedacht zu nehmen, deren Regelung und Planung dem Bund im Rahmen seiner Kompetenzen (hier: Zivilluftfahrt) obliegt.

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