Der seit 1.1.2007 in Geltung stehende § 1170b ABGB gibt Werkunternehmern in bestimmten Fällen das Recht, ab Vertragsabschluss vom Auftraggeber eine Sicherstellung für einen Teil des ausstehenden Entgelts zu verlangen. Dieses gesetzliche Recht wirft aber in der Praxis der Bauvertragsverfassung einige Fragen auf; eine davon ist, in welchem Zusammenhang das gesetzliche Recht und Sicherungsabreden im Werkvertrag stehen. Diese Frage soll nun - auch anhand eines Fallbeispiels - näher untersucht werden.