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Projektsänderung; Mängelbehebungsaufträge; Entscheidungsfrist

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/111bbl 2007, 148 Heft 4 v. 20.8.2007

§§ 28 Abs 2 Z 1, 29 Abs 3 oö BauO 1994; § 73 Abs 2 AVG

Im Fall einer Projektsänderung (hier: Verrückung des projektierten Baus) beginnt die Entscheidungsfrist neuerlich zu laufen.

Im Fall von gesetzlich gedeckten Mängelbe-hebungsaufträgen kann der Baubehörde keine schuldhafte Verfahrensverzögerung vorgeworfen werden.

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