§ 435 ABGB
Auch wenn in einem Pachtvertrag vereinbart wurde, dass der Pächter bestehende Gebäude nach Belieben abreißen und Neubauten als Superädifikate errichten darf, kann ein Superädifikat nicht angenommen werden, wenn der Berechtigte lediglich als Gebäudeteile einzustufende Neubauten aufführt.