§ 4 Z 61 stmk BauG; § 32 Abs 1 und 3 stmk ROG; § 68 Abs 3 und 4 AVG
Ein Verbindungsgang zwischen einem bestehenden Gebäude zu einem weiteren, neu zu errichtenden Gebäude (hier: im 1. Obergeschoß in der Länge von ca 13 m) ist kein Zubau.
§ 4 Z 61 stmk BauG; § 32 Abs 1 und 3 stmk ROG; § 68 Abs 3 und 4 AVG
Ein Verbindungsgang zwischen einem bestehenden Gebäude zu einem weiteren, neu zu errichtenden Gebäude (hier: im 1. Obergeschoß in der Länge von ca 13 m) ist kein Zubau.