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Stromerzeugungsanlage; Anwendungsbereich der tir BauO 2001

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/119bbl 2007, 153 Heft 4 v. 20.8.2007

§ 1 Abs 3 lit c tir BauO 2001

Fermenter, Endlager und Vorgrube sind Teile -einer Biogasanlage und unterliegen als Stromerzeugungsanlage nicht der tir BauO 2001, sofern sie keine Aufenthaltsräume beinhalten.

VwGH 21.2.2007, 2005/06/0261

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