§ 2 UWG; § 30 ZTG 1993; § 99 Abs 6 GewO 1994
Die Verwendung der Bezeichnung „Architekturbüro“ ohne Hinweis auf den gewerblichen Charakter des Büros ist irreführend, wenn im Unternehmen keine Architekten im Sinn des Ziviltechnikerrechts tätig sind.
OGH 20.3.2007, 4 Ob 245/06t