§§ 5 Abs 1, 21 Abs 1 VStG; §§ 38, 118 Abs 1 Z 6 stmk BauG 1995
Ein Mieter kann auf Grund einer formellen Wohnungsübergabe nicht gutgläubig von einer Benützungsbewilligung für die Räumlichkeiten ausgehen.
VwGH 27.3.2007, 2006/06/0340
§§ 5 Abs 1, 21 Abs 1 VStG; §§ 38, 118 Abs 1 Z 6 stmk BauG 1995
Ein Mieter kann auf Grund einer formellen Wohnungsübergabe nicht gutgläubig von einer Benützungsbewilligung für die Räumlichkeiten ausgehen.
VwGH 27.3.2007, 2006/06/0340