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Planverfasser; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2007/86bbl 2007, 110 Heft 3 v. 15.6.2007

§ 8 Abs 2 wr KlGG; § 134a wr BauO

Das wr KlGG erlaubt eine Identität zwischen Bauwerber und Planverfasser.

Die Einhaltung der Vorschriften für Ziviltech-niker stellt kein Nachbarrecht dar.

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