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Haftrücklass; Konkurs; Aufrechnung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2007/104bbl 2007, 122 Heft 3 v. 15.6.2007

§ 1394 ABGB; §§ 19, 20 KO

Führt ein Generalunternehmer Mängelbehebungsarbeiten durch, weil er dem Bauherrn gegenüber für die Fehler des Subunternehmers haftet, so sind diese in Vorlage für den Subunternehmer geleisteten Arbeiten grundsätzlich haftrücklasstauglich.

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