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Aufstellung von Gipskarton-Ständerwänden; baubewilligungspflichtige Maßnahmen; Begriff „Verkehrsflächen“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2007/83bbl 2007, 109 Heft 3 v. 15.6.2007

§§ 2 Abs 20, 16, 20 Abs 1 lit b und Abs 3 lit a tir BauO 2001

Die Errichtung von neun kleinen „Geschäftslokalen“ mittels Aufstellung von Gipskarton-Ständerwänden (hier: in einer überdachten Geschäftspassage) berührt allgemeine bautechnische Erfordernisse (zB Brandschutz, Standsicherheit) und ist daher baubewilligungspflichtig.

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