§ 25 Abs 3 lit b tir BauO 2001
Nachbarn kommt kein Mitspracherecht dahingehend zu, dass die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr gewährleistet sein müsste.
VwGH 21.2.2007, 2006/06/0338
§ 25 Abs 3 lit b tir BauO 2001
Nachbarn kommt kein Mitspracherecht dahingehend zu, dass die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr gewährleistet sein müsste.
VwGH 21.2.2007, 2006/06/0338