§ 128 wr BauO
Benützungsbewilligungen bestätigen bloß die Nutzbarkeit eines Baus, mit ihnen kann aber kein Baukonsens erwirkt werden.
VwGH 30.1.2007, 2004/05/0205
§ 128 wr BauO
Benützungsbewilligungen bestätigen bloß die Nutzbarkeit eines Baus, mit ihnen kann aber kein Baukonsens erwirkt werden.
VwGH 30.1.2007, 2004/05/0205