§ 81 Abs 4 S 2 wr BauO
Werden im Bebauungsplan besondere Festsetzungen über Form und Höhe von Dächern getroffen, ist der dieser Anordnung entsprechende
Seite 112
§ 81 Abs 4 S 2 wr BauO
Werden im Bebauungsplan besondere Festsetzungen über Form und Höhe von Dächern getroffen, ist der dieser Anordnung entsprechende
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