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Enteignungsentschädigung; sukzessive Zuständigkeit

RechtsprechungZivilrechtbbl 2007/96bbl 2007, 116 Heft 3 v. 15.6.2007

§§ 38, 44 wr BauO

Die sukzessive Kompetenz der ordentlichen Gerichte besteht auch dann, wenn der nach § 38 Abs 8 wr BauO ergangene Bescheid, der nach Festsetzung der endgültigen Kosten die restliche Ausgleichszahlung anordnet, bekämpft wird.

OGH 14.12.2006, 5 Ob 224/06m; 14.12.2006, 5 Ob 222/06t

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