§§ 25 Abs 1, 53 tir BauO 2001
Ein Bauwerberwechsel während des Baubewil-ligungsverfahrens ist auch im Fall, dass kein Eigen-tumsübergang im Grundeigentum erfolgt, ohne besondere gesetzliche Bestimmungen zulässig.
Der Bauwerberwechsel erfordert jedoch entsprechende Prozesserklärungen.