Der vorliegende Beitrag analysiert das Tiroler Raumordnungs- und Baurecht in Hinblick auf die Zulässigkeit der Errichtung von Moscheen bzw Gebetstürmen unter Berücksichtigung des verfassungsmäßig garantierten Grundrechts auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Die vorliegende Arbeit entstand anlässlich des Antrags der „Türkisch-Islamischen Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich“ auf Errichtung eines Gebetsturms in einer Tiroler Gemeinde.