§ 1323 ABGB
Eine auf der gefühlsmäßigen Abneigung des Käuferpublikums beruhende Wertminderung ist auch bei anderen Sachen als Kraftfahrzeugen ein objektiver, ersatzfähiger Schaden.
OGH 5.10.2006, 2 Ob 207/06i
§ 1323 ABGB
Eine auf der gefühlsmäßigen Abneigung des Käuferpublikums beruhende Wertminderung ist auch bei anderen Sachen als Kraftfahrzeugen ein objektiver, ersatzfähiger Schaden.
OGH 5.10.2006, 2 Ob 207/06i