§ 28 Abs 1 GmbHG; §§ 42 Abs 6, 48 Abs 1 BVergG 1997
Im Hinblick auf die vom Gesetzgeber geforderte „rechtsgültige Unterfertigung“ iSd zivilrechtlichen Bindung des Bieters an sein Angebot reicht es aus, dass eine Vollmacht bis zum Ende der Angebotsfrist erteilt wurde.