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Aufschließung; Privatweg; Aufschließungsbeitrag; keine anrechenbaren Vorleistungen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/42bbl 2007, 56 Heft 2 v. 16.4.2007

§ 25 Abs 4 Z 3 oö ROG 1994; § 20 Abs 7 oö BauO 1994

An öffentliche Verkehrsflächen angrenzende Grundstücke gelten als aufgeschlossen.

Seite 56


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