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Begriff „Nebengebäude“; Begriff „ebenerdiges“ Gebäude

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/12bbl 2007, 17 Heft 1 v. 2.2.2007

§ 4 Z 43 stmk BauG 1995

Ein Gebäude mit Dachgeschoß (hier: mit einer Kniestockhöhe von etwa 1,20 m und einer Geschoßhöhe von zumindest 2,10 m) ist kein „ebenerdiges“ (Neben-) Gebäude.

VwGH 24.10.2006, 2003/06/0171

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