§§ 13, 18 OÖ VNPG; §§ 19, 125, 126, 129, 130 BVergG 2006
§ 125 BVergG 2006 schließt eine vertiefte Angebotsprüfung auch für nicht wesentliche Positionen nicht aus.
Aus der Begründung: […] Grundsätzlich muss gesagt werden, dass der negative Einheitspreis als solcher für den UVS genug Anlass bildet, hier eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen. § 125 BVergG 2006 schließt auch für nicht wesentliche Positionen eine derartige Vorgangsweise nicht aus.