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Wohnungseigentum; Errichtung eines Glaszubaues; Verfügung; Zustimmung der übrigen (Wohnungs-) Eigentümer; keine Supplierung des unbekämpften Mehrheitsbeschlusses

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/20bbl 2007, 22 Heft 1 v. 2.2.2007

§ 63 Abs 1 lit c wr BauO; §§ 16 Abs 2, 29 WEG 2002

Bei Errichtung eines Glaszubaues in einer (hier: Dachgeschoß-)Wohnung handelt es sich auf Grund des ausschließlich eigennützigen Interesses eines Wohnungseigentümers um eine Verfügung (iSd § 16 WEG).

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