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Bebauungsvorschriften; unwesentliche Abweichungen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/22bbl 2007, 24 Heft 1 v. 2.2.2007

§ 69 Abs 1 lit m und Abs 2 wr BauO

Eine wesentliche Abweichung von den Bebauungsvorschriften ist gegeben, wenn der Abweichung eine dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan unterlaufende Tendenz innewohnt.

Auch wenn bereits der Altbestand wesentlich von den nunmehr geltenden Bebauungsvorschriften abweicht, kann das neu geplante Bauvorhaben für sich betrachtet eine unwesentliche Abweichung darstellen.

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