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Freizeitwohnsitze

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/16bbl 2007, 18 Heft 1 v. 2.2.2007

§ 16 tir ROG 1997; §§ 16, 18 Abs 1 WEG 2002

Das Regelungssystem über die Anmeldung von Freizeitwohnsitzen ist verfassungskonform.

Die Verfügungsbefugnis über das Wohnungseigentum (hier: die Nutzung als Freizeitwohnsitz) darf nur durch einstimmigen Beschluss der Wohnungseigentümer geregelt werden.

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