§ 932 Abs 4 ABGB
Handelt es sich bei einer Heizungsanlage für ein Einfamilienhaus nach Aussagen des Unternehmers um ein Pilotprojekt, so ist dieser Umstand bei der Bemessung einer angemessenen Frist gem § 932 Abs 4 ABGB zu berücksichtigen.
Eine Verbesserungsfrist von neun Monaten ab dem zugesagten Fertigstellungstermin erscheint jedenfalls ausreichend.