§ 4 VVG; § 129 Abs 1 wr BauO
Eigentümer zum Zeitpunkt des Ablaufs der in der Androhung der Ersatzvornahme angeordneten Paritionsfrist sind verpflichtet, Kostenvorauszah-
Seite 197
§ 4 VVG; § 129 Abs 1 wr BauO
Eigentümer zum Zeitpunkt des Ablaufs der in der Androhung der Ersatzvornahme angeordneten Paritionsfrist sind verpflichtet, Kostenvorauszah-
Seite 197