§ 40 Abs 1 und 2 stmk BauG 1995
Der rechtmäßige Bestand alter baulicher Anlagen, für die keine Bewilligung nachgewiesen werden kann, darf nur festgestellt werden, wenn der aktuelle Bestand (zum Beurteilungszeitpunkt) mit dem damaligen übereinstimmt.
VwGH 30.5.2006, 2005/06/0355