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Lagerhütte;Begriff „Städel“; bewilligungspflichtige Baumaßnahme

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/146bbl 2006, 195 Heft 5 v. 13.10.2006

§§ 1 Abs 3 lit k, 20 Abs 2 lit d tir BauO 2001; § 41 Abs 2 tir ROG 1997

Die Errichtung einer Lagerhütte aus Holz zum Einstellen von Geräten und Werkzeugen ist baubewilligungspflichtig.

Eine Lagerhütte aus Holz zum Einstellen von Geräten und Werkzeugen (hier: zudem für ein Floß) ist kein bloß anzeigepflichtiger „ortsüblicher Stadel in Holzbauweise, der landwirtschaftlichen Zwecken dient“.

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